Wer beauftragt einen Kfz-Gutachter nach einem Autounfall? Worauf ist zu achten?

Sie haben einen unverschuldeten Unfall erlebt – Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite

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Es sind hektische Zeiten, in denen wir leben. Da kann es ganz schnell gehen und der Unfall ist passiert. In aller Regel hat der Geschädigte das Recht auf ein Schadensgutachten durch einen Kfz-Gutachter. Dieses Gutachten wird zur Feststellung der Schadenshöhe genutzt, welche die Grundlage für die Zahlung der gegnerische Versicherung ist. Doch was ist, wenn die gegnerische Versicherung einen Kfz-Gutachter bestimmen möchte oder Sie das Gutachten selbst bezahlen sollen? Lernen Sie die wichtigsten Fakten über die Auftragsvergabe an einen Kfz-Gutachter.

Muss ich den Kfz-Gutachter selbst bezahlen?

Grundsätzlich ist die Schadenseinschätzung durch einen Kfz-Gutachter für den Geschädigten kostenfrei. Allerdings müssen Sie für die Beauftragung eines Gutachtens am Unfallfahrzeug auch die mögliche Schadenshöhe bedenken. So sieht der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30. November 2004 mit dem Aktenzeichen VI ZR 365/03 die Beauftragung eines Kfz-Gutachters erst ab Reparaturkosten von mehr als 700€ als nötig an. Unterhalb dieser Grenze sind ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt in Zusammenhang mit Fotos der Schäden ausreichend für die Feststellung der Schadenshöhe.

Oberhalb der 700 € ist es empfehlenswert, einen Kfz-Gutachter für die Ermittlung des Schadens heranzuziehen. Dies liegt besonders an der Tatsache, dass ein Sachverständigengutachten wesentlich ausführlicher ist, als ein bloßer Kostenvoranschlag mit Fotos.

Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls können Sie unsere unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen.

Wer bestimmt die Wahl des Gutachters?

Sie werden wahrscheinlich nach der Schadensmeldung eine Empfehlung für einen Kfz-Gutachter von der gegnerischen Versicherung erhalten. Dieser Vorschlag wird mit der dringenden Bitte einhergehen, dass Sie diesen Kfz-Gutachter beauftragen sollen. Allerdings ist nur in den seltensten Fällen dazu zu raten, dieser Empfehlung zu folgen. Diese Gutachter arbeiten meist im Sinne der Versicherung.

Als Geschädigter haben Sie die freie Wahl, an welchen Kfz-Gutachter Sie sich wenden möchten. Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat in diesem Zusammenhang keine Möglichkeit, einen bestimmten Sachverständigen zu verlangen. Zögern Sie also nicht und suchen Sie sich den Kfz-Gutachter heraus, der am besten zu Ihren Vorstellungen passt.

Was passiert, wenn schon ein Kfz-Gutachter von der Versicherung geschickt wurde?

Es passiert nicht selten, dass nach einem unverschuldeten Unfall plötzlich ein Brief ins Haus flattert, in dem die gegnerische Kfz-Versicherung die Schadenshöhe durch einen eigenen Kfz-Gutachter hat festlegen lassen. Wahrscheinlich muss Ihnen niemand sagen, dass diese Schadenshöhe stark von der des unabhängigen Sachverständigen abweichen wird.

Sind Sie in diese Situation gekommen, haben Sie dennoch die Möglichkeit, einen eigenen, unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen und der Versicherung die Rechnung zukommen zu lassen. Allerdings gilt hier, dass Sie dem Gutachten durch die Versicherung nicht zugestimmt haben. Haben Sie jedoch zugestimmt, dass der Kfz-Gutachter von der Versicherung beauftragt wird, muss das neue Sachverständigengutachten selbst getragen werden.

Lassen Sie sich also nicht ins Bockshorn jagen. Auch wenn der vorgeschlagene Kfz-Gutachter für die Versicherung günstiger wäre, ist die Versicherung dazu VERPFLICHTET den unabhängigen Kfz-Gutachter in voller Höhe zu bezahlen.

Kurzum: Sie dürfen nicht auf den Mehrkosten sitzen gelassen werden!

 

Sind sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden? Melden Sie sich bei uns. Wir sind Ihr unabhängiger Kfz-Gutachter.

 

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