Der Aufbau eines Sachverständigengutachtens: Auf diese Dinge kommt es an

Wir sind Ihr erster Ansprechpartner für Untersuchungen nach § 5 FZV oder Gutachten zur Einstufung von Kfz als Oldtimer.

Ob als öffentlich bestellter Gutachter vor dem Gericht oder für Behörden oder als privat bestellter Gutachter bei Versicherungsfällen, fehlerhaften Handwerkerarbeiten oder zum Gebäudewert, Sachverständige müssen im Zuge ihrer Arbeit zahlreiche Gutachten anfertigen. Diese dienen nicht nur dazu, die Frage an den Gutachter zu beantworten, sondern sollen auch die vorhandenen Daten und die Hinleitung zur Antwort klar nachvollziehbar machen.

Damit Gutachten für jedermann verständlich sind, ergibt es Sinn, sich an gewisse Grundlagen in Bezug auf den Aufbau zu halten. Ein allgemein vorgeschriebener Aufbau existiert nicht und wäre bei der Vielfalt der zu begutachtenden Sachverhalte auch nicht sinnvoll. Allerdings hat das Institut für Sachverständigenwesen Richtlinien veröffentlicht, die Gutachtern eine Handreichung geben.

 

Ansprüche an das Format

 

Um die Lesbarkeit des Gutachtens zu gewährleisten, müssen allgemeine Richtlinien zum Anfertigen von Dokumenten wie ein ausreichender Zeilenabstand, eine ausreichend große Schriftgröße und ein Seitenabstand beachtet werden. Seitenzahlen sollten fortlaufend durchnummeriert und im Inhaltsverzeichnis auf sie verwiesen werden. Auch eine Durchnummerierung der Zeilen ist möglich. So können Verweise auf das Gutachten eindeutig durchgeführt werden.

Dem Gutachten geht ein Deckblatt voraus, auf dem alle wichtigen Daten zum Gutachter, dem Auftraggeber, Hilfskräften und dem Objekt zusammengefasst werden. Dem folgen das Inhaltsverzeichnis und der eigentliche Haupttext. Zuletzt werden die Anlagen angefügt.

Der Haupttext selbst wird grob in vier Kapitel aufgeteilt. Im ersten Kapitel wird die Fragestellung klar formuliert. Im zweiten Kapitel werden die erhobenen Daten durch Messungen und Experimente beschrieben, während im dritten Kapitel die Fragestellung beantwortet wird. Das vierte Kapitel besteht aus einer Zusammenfassung und der Unterschrift.

 

Inhaltliche Ansprüche

 

Die Aufgabenstellung ist vollständig und verständlich einzufügen. Bei einem großen Umfang der Fragestellung kann diese auch als Kopie in der Anlage angefügt werden. Bei der Dokumentation des Sachverhaltes dienen Skizzen, Fotos und andere optische Hilfsmittel als Unterstützung der Erklärungen. Wurden Messungen oder Versuche durchgeführt, so verdienen diese ein eigenes Kapitel. Dabei muss auf die Dimensionen ebenso eingegangen werden wie auf eventuelle Unsicherheiten und Messfehler.

Bei der Beantwortung der Fragestellung werden die Daten zuerst ausgerechnet und eventuelle Berechnungen durchgeführt. Danach werden diese Ergebnisse bewertet und die für die Frage relevanten Schlussfolgerungen getroffen. Unsicherheiten und Erfahrungswerte müssen als solche gekennzeichnet und quantifiziert werden. Über die Fragestellung hinaus sollten keine Aussagen getroffen werden. Ebenso ist auf Bewertungen von Schuld oder daraus resultierende Schlussfolgerungen zu verzichten.

Die Zusammenfassung muss knapp und verständlich sein. Den Abschluss bildet die Unterschrift mit dem Rundstempel bei öffentlicher Bestellung.

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