Gasprüfungen an Wohnmobilen und Wohnwagen: Wichtiges & Wissenswertes

Gasprüfungen an Wohnmobilen und Wohnwagen wichtiges & wissenswertes

Lassen Sie Ihre Flüssiggasanlage an Ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen von unseren Fachleuten überprüfen.

Wissenswertes über die Gasprüfungen an Wohnwagen und Wohnmobilen

 

Viele Wohnwagen und Caravans sind mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet. Dieser Komfort ermöglicht erst ein angenehmes und auch unabhängiges Reisen, denn die Gasanlage ist für die Beheizung, das Licht oder die Kochanlage verantwortlich. Da Gas aber ebenfalls ein gefährlicher Stoff sein kann, ist es wichtig, die vorhandene Gasanlage in regelmäßigen Abständen überprüfen und bei bestehenden Mängeln warten zu lassen. Durch ein frühzeitiges Erkennen von Schadstellen, zum Beispiel an den Leitungen, können Unfälle mit dem Gas vermieden werden und für mehr Sicherheit ist auch gesorgt.

 

Was sollte vor einer Gasprüfung beachtet werden?

 

Eine Überprüfung der Gasanlage sollte alle zwei Jahre durchgeführt werden. Dieser Zeitraum ist im Allgemeinen ausreichend, um eventuell bestehende Mängel zu erkennen. Für die Untersuchung sollte der Fahrzeugschein sowie das Prüfheft, falls vorhanden, vorgelegt werden. Um die Anlage vollständig testen zu können, muss die Gasflasche ausreichend Gas enthalten. Daher ist es günstig, diese vorher aufzufüllen. Außerdem sollte die Batterie des Wohnmobils aufgeladen sein. Die Geräte und Leitungen müssen für die weitere Überprüfung zugänglich sein.

 

Für die Gasprüfung ist unter anderem die KÜS in Düsseldorf zuständig. Wir bieten im Auftrag der KÜS durch unsere speziell qualifizierten Mitarbeiter eine Überprüfung der Gasanlagen von Wohnwagen und Wohnmobilen an. Bei Bedarf stellen wir zusätzlich Gutachter in Düsseldorf für die Erstellung von benötigten Dokumenten oder Bescheinigungen zur Verfügung.

 

Wie läuft die Prüfung ab?

 

Die Überprüfung übernimmt ein qualifizierter KFZ Sachverständiger in Düsseldorf. Vor der ersten Inbetriebnahme der Anlage muss eine Abnahme erfolgen. Danach wird eine Kontrolle sowie Wartung der Flüssiggasanlage alle zwei Jahre durchgeführt. Wenn neue Geräte mit einer Gasversorgung eingebaut werden, müssen auch diese vorher abgenommen werden. 

 

Erfolgt die regelmäßige Wartung oder vorgeschriebene Abnahmen nicht, kann bei Schäden durch eine Explosion oder bei Personenschäden die Versicherung den Schadensersatz verweigern und der Versicherungsschutz entfällt. Eine Überprüfung durch unsere Sachverständigen ist jederzeit möglich und ganz einfach. Hierbei werden die vorhandenen Gasflaschen und deren Halterungen kontrolliert. Anschließend werden die Dichtungen und Sicherheitsventile überprüft. Es wird weiterhin die Funktionsfähigkeit der Gasanlage getestet sowie der Anschlussschlauch mit dem Druckminderer begutachtet. 

 

Außerdem werden die Abgasrohre, die Lüftungsöffnungen und natürlich die an die Anlage angeschlossenen Geräte kontrolliert. Die Druckregler und Anschlussschläuche sollten nicht älter als zehn Jahre in Betrieb sein. Danach ist ein Austausch zu empfehlen. Während der Kontrolluntersuchung besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine fachmännische Auskunft zu erhalten. Nach der durchgeführten Untersuchung erfolgt ein Eintrag in das gelbe Prüfbuch und die Aushändigung einer Prüfplakette.

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