Ein Unfall ist immer mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten verbunden. Unabhängig von der Verschuldensfrage ist das richtige Verhalten nach einem Unfall wichtig. Es müssen alle notwendigen Informationen und Beweise, die für die spätere Schadensabwicklung relevant sind, an der Unfallstelle gesichert werden. Scheint der Verursacher auch eindeutig festzustehen, kann es immer zum Streit mit dem Unfallgegner oder der gegnerischen Versicherung kommen.
Datenerhebung
Große Hilfe bietet der Europäische Unfallbericht, welcher in jedem Fahrzeug vorhanden sein sollte. Bei einem Verkehrsunfall können die Beteiligten den Unfallhergang darauf schriftlich festhalten. Durch den Vordruck werden keine wichtigen Daten vergessen.
Zu den erhobenen Daten gehören das amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und die Namen und Anschriften der Unfallgegner. Auch die Versicherungsgesellschaften, bei denen die Fahrzeuge haftpflichtversichert sind, sowie die Daten von Unfallzeugen sind anzugeben. Fotos vom Unfallort und den beteiligten Fahrzeugen sind wertvoll. Detaillierte Aufnahmen von den Schäden und eine Unfallskizze erweisen sich oftmals später als sehr nützlich. Bremsspuren und Flüssigkeitsverluste werden dokumentiert. Auch bei einem reinen Sachschaden sollte die Polizei verständigt werden, wenn man keinen Europäischen Unfallbericht zur Hand hat. Liegt ein Personenschaden oder eine Unfallflucht vor, ist es zwingend notwendig, die Polizei zu verständigen!
Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall trägt des Unfallverursachers alle Kosten. Dazu zählen nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch die Kosten für einen Sachverständigen sowie die Rechtsanwaltskosten und eventuelle Ausfallkosten gehören dazu. Der Geschädigte kann sich den Sachverständigen und Rechtsanwalt selbst auswählen. Die Reparaturwerkstatt darf ebenfalls frei gewählt werden und die Erstattung der Reparaturkosten ist ebenfalls möglich. Unter einer Schadensumme von 750 Euro verweigert die Versicherung oft die Zahlung der Sachverständigenkosten ( Bagatellschaden ). Da aber heutzutage schon ein kleiner Kratzer oft weit über diesem Betrag liegt, trägt der Geschädigte kein Kostenrisiko. Auch ein Sachverständiger kann bei einem Bagatellschaden einen Kostenvoranschlag anstelle eines Gutachtens erstellen. Selbst wenn für den Geschädigten kein Schaden erkennbar ist, ist es sinnvoll, einen Sachverständigen zu kontaktieren, da oft verdeckte Schäden entstehen oder manche Schäden von Laien nur schwer zu erkennen sind.
KÜS Düsseldorf Experten helfen
Unabhängige Sachverständige des Ingenieurbüros Jörg Dannowsky helfen bei der gesamten Schadensabwicklung. Nach einem Verkehrsunfall ist eine sorgfältige Beurteilung des Unfalls und der Fahrzeugschäden entscheidend für die Verschuldensfrage. Ein KFZ Sachverständiger aus Düsseldorf erstellt ein Gutachten. Dieses dient vor allem der Feststellung der Schadenshöhe, aber ggf. auch der Feststellung des Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes. Die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs werden umfassend und neutral ermittelt. Von dem Sachverständigen werden alle Fakten, die für die Beweissicherung und Schadenregulierung relevant sind, berücksichtigt.
Die Schadensbeurteilung und Schadensermittlung erfolgt aufgrund jahrelanger Erfahrung und immer unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben. Das Schadengutachten dient der Klärung von Sachverhalten sowie der Sicherung von Ansprüchen. Ein umfassendes Schadengutachten kann auch vor Gericht verwendet werden. Es enthält Bilder von den Schäden und eine genaue Schadenbeschreibung. Alle vorliegenden Daten werden dahingehend untersucht, ob sie glaubwürdig und plausibel sind. Dokumentiert werden der allgemeine Fahrzeugzustand und auch eventuell vorhandene Vorschäden. Das Gutachten enthält auch die Ausfallkosten, die durch Unfall entstanden sind.